GEAS-Gesetz.de
QualifikationsVO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 17

Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)