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Schengener Grenzkodex · (EU) 2016/399 Originaltext↗
Titel IV · Schlussbestimmungen

Artikel 44 – Aufhebungen

Die Verordnung (EG) Nr. 562/2006 wird aufgehoben. Bezugnahmen auf die gestrichenen Artikel und die aufgehobenen Rechtsakte gelten als Bezugnahmen auf diese Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang X zu lesen.