Erwägungsgrund 79
Die Verordnung (EU) 2016/794 gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol zum Zweck der Verhütung, Untersuchung oder Aufdeckung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten nach Maßgabe dieser Verordnung.
Bezug in der Verordnung: Artikel 7, Artikel 34, Artikel 47