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Eurodac-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 56

In den Schlussfolgerungen zur Staatenlosigkeit vom 4. Dezember 2015 haben der Rat und die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten an die Zusage der Union vom September 2012 erinnert, dass alle Mitgliedstaaten dem am 28. September 1954 in New York angenommenen Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen beitreten und den Beitritt zu dem am 30. August 1961 in New York angenommenen Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit in Erwägung ziehen werden.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)