Erwägungsgrund 37
Je nach Umständen des Einzelfalls können Verfolgungshandlungen, die an das Geschlecht anknüpfen oder gegen Kinder gerichtet sind, unter anderem die Rekrutierung Minderjähriger, Genitalverstümmelung, Zwangsehen, Kinderhandel und Kinderarbeit sowie Menschenhandel zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung umfassen.
Bezug in der Verordnung: Artikel 9