Erwägungsgrund 43
Die Agentur sollte eine Grundrechtsstrategie annehmen und umsetzen, damit der Schutz der Grundrechte überwacht und gewährleistet wird.
Bezug in der Verordnung: Artikel 57, Artikel 68, Artikel 71
Die Agentur sollte eine Grundrechtsstrategie annehmen und umsetzen, damit der Schutz der Grundrechte überwacht und gewährleistet wird.
Bezug in der Verordnung: Artikel 57, Artikel 68, Artikel 71
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