GEAS-Gesetz.de
AMM-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 23

Um die reibungslose Umsetzung des Solidaritätsmechanismus zu gewährleisten, sollte die Kommission einen EU-Solidaritätskoordinator ernennen. Der EU-Solidaritätskoordinator sollte die operativen Aspekte des Solidaritätsmechanismus überwachen und koordinieren und als zentrale Anlaufstelle fungieren. Der EU-Solidaritätskoordinator sollte die Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten bei der Durchführung dieser Verordnung erleichtern. In Zusammenarbeit mit der Asylagentur sollte der EU-Solidaritätskoordinator kohärente Arbeitsmethoden fördern, um Personen zu ermitteln, die für eine Übernahme in Betracht kommen, und sie mit

Bezug in der Verordnung: Artikel 15