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ScreeningVO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 25

Verordnung (EU) 2018/1860 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)