Erwägungsgrund 17
Diese Verordnung muss die Wechselwirkungen zwischen den in der Verordnung (EU) 2024/1351 festgelegten Verfahren und der Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1358 angemessen widerspiegeln.
Bezug in der Verordnung: Artikel 9
Diese Verordnung muss die Wechselwirkungen zwischen den in der Verordnung (EU) 2024/1351 festgelegten Verfahren und der Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1358 angemessen widerspiegeln.
Bezug in der Verordnung: Artikel 9
Wir informieren Sie über neue Rechtsakte, aktuelle Rechtsprechung und neue Funktionen von GEAS-Gesetz.de. Kein Spam, jederzeit abbestellbar.
Zum NewsletterGEAS-Gesetz.de ist kostenlos, werbefrei und ohne Tracking. Wenn Ihnen die Seite hilft, freuen wir uns über eine kleine Spende.
Jetzt spendenDer Großteil von GEAS-Gesetz.de ist kostenlos und frei zugänglich – und soll es bleiben. Wir schalten keine Werbung und sammeln keine Daten. Der Betrieb und die laufende Pflege kosten allerdings Zeit und Geld. Wenn Sie diese Arbeit für unterstützenswert halten, freuen wir uns sehr über eine kleine Spende.
Jetzt spenden