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Neuansiedlungs-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 30

Der Austausch bewährter Verfahren zwischen Akteuren, die im Bereich Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen tätig sind, in den einschlägigen Foren sowie auf den Konferenzen zu Neuansiedlungsfragen und ergänzenden Einreisemöglichkeiten (Consultations on Resettlement and Complementary Pathways) sollte gefördert werden.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)