AMM-VO › AMM-DVO · (EU) 2025/2055 Originaltext↗
Kapitel VII · Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 33 – Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1560/2003
Die Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 wird mit Wirkung vom 12. Juni 2026 aufgehoben.
Die Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 wird mit Wirkung vom 12. Juni 2026 aufgehoben.
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