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EUAA-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 1

Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 11. November 2021 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 9. Dezember 2021. L 468/2 DE Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2021 steht im Einklang mit den Forderungen des Europäischen Rates vom 18. Februar 2016 nach Fortschritten bei der Reform des bestehenden Rahmens der Union, um eine humane, faire und wirksame Asylpolitik zu gewährleisten. Außerdem wird in dieser Mitteilung eine künftige Vorgehensweise im Einklang mit dem ganzheitlichen Migrationskonzept vorgeschlagen, das im Initiativbericht des Europäischen Parlaments vom 12. April 2016 mit dem Titel „Zur Lage im Mittelmeerraum und zur Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes der EU für Migration“ dargelegt ist.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)