Erwägungsgrund 68
Die Aufgaben der Kommission und von eu-LISA in Bezug auf Eurodac und die Kommunikationsinfrastruktur sowie die Aufgaben der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Verarbeitung der Daten, die Datensicherheit, den Datenzugang und die Berichtigung gespeicherter Daten müssen eindeutig festgelegt werden.
Bezug in der Verordnung: Artikel 4, Artikel 39, Artikel 40, Artikel 41, Artikel 43, Artikel 48, Artikel 56