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AMM-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 24

Berichtigt durch Berichtigung der VO (EU) 2024/1351 (ABl. L, 2025/90929, 25.11.2025).

Um die wirksame Umsetzung des mit dieser Verordnung eingerichteten Solidaritätsmechanismus zu gewährleisten, sollten Vertreter der Mitgliedstaaten auf Ministerebene oder auf einer anderen hochrangigen politischen Ebene in ein Hochrangiges Forum einberufen werden, das den Bericht, den Beschluss und den Vorschlag der Kommission für einen Durchführungsrechtsakt des Rates zu Errichtung des Jährlichen Solidaritätspools prüfen, eine Bilanz der Gesamtlage ziehen und zu einem Fazit zu den für die Einrichtung des Jährlichen Solidaritätspools erforderlichen Solidaritätsmaßnahmen und deren Ausmaß und erforderlichenfalls zu anderen Reaktionsmaßnahmen im Bereich Migration gelangen sollte. Um das reibungslose Funktionieren und die praktische Umsetzung des Jährlichen Solidaritätspools sicherzustellen, sollte ein EU-Solidaritätsforum auf technischer Ebene (im Folgenden „Forum auf technischer Ebene“) einberufen werden, das sich aus Vertretern auf ausreichend hoher Ebene, z. B. hochrangigen Beamten der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, zusammensetzt und in dem der EU-Solidaritätskoordinator im Namen der Kommission den Vorsitz führt. An dem Forum auf technischer Ebene sollten die Asylagentur und gegebenenfalls, auf Einladung des EU-Solidaritätskoordinators, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte teilnehmen.

Bezug in der Verordnung: Artikel 12, Artikel 13, Artikel 14, Artikel 15, Artikel 57, Artikel 58, Artikel 59, Artikel 60, Artikel 64