GEAS-Gesetz.de
Neuansiedlungs-VO · (EU) 2024/1350 Originaltext↗

Artikel 16 – Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

(2) Artikel 9 Absatz 24 gilt ab dem 12. Juni 2026. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.